Wasserkunden, die vom Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Ahr in der Zeit von 2000 bis 2008 einen neuen Wasserhausanschluss erhalten hatten, wurde nachträglich Steuern zurückerstattet. Das berichtete jetzt der Verbandsvorsteher Landrat Dr. Jürgen Pföhler nach Abschluss der Erstattungsaktion.
Seit dem Jahr 2000 mussten Wasserversorger beim Bau eines Hausanschlusses den vollen Umsatzsteuersatz berechnen (zunächst 16, später 19 Prozent). Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesfinanzhofes ist das jetzt anders. Künftig wird bei der Herstellung der Anschlüsse, ebenso wie bei der Berechnung des Wasserverbrauchs, der verminderte Steuersatz in Höhe von 7 Prozent fällig.
Der Gesetzgeber erlaubte den Wasserversorgern zudem auch nachträglich und rückwirkend bis zum Jahr 2000 den verminderten Steuersatz für Hausanschlüsse anzuwenden.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel-Ahr hatte deshalb Anfang Sommer diesen Jahres auf Vorschlag seiner Betriebsführerin, der SWB Regional, einstimmig beschlossen, allen Kunden, denen zwischen den Jahren 2000 und 2008 einen Wasserhausanschluss mit dem erhöhten Umsatzsteuersatz berechnet wurde, den Unterschiedsbetrag zwischen dem damals gültigen Mehrwertsteuersatz von 16 % bzw. 19 % zu dem Satz von 7 % zu erstatten.
Um das Verfahren für die Kunden zu vereinfachen und auch aus Gründen der Kundenfreundlichkeit, hatte der Zweckverband kreisweit einmalig ein antragloses und umfassendes Verfahren gewählt. Hierbei hatte der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Ahr alle betroffenen Anschlussnehmer in 2000 bis 2008 ermittelt und angeschrieben. Anschließend wurden dann z.B. die zahlungs-berechtigten Personen ermittelt und Kontaktdaten abgefragt. Im Anschluss hieran erfolgte dann die Rückerstattung oder die Gutschrift auf dem Kundenkonto.
"Wir haben im Schnitt fast 200 € pro Kunde erstatten können“, so Dr. Jürgen Pföhler und erläuterte weiter: „Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Krise müssen und werden wir nur Minimalkosten, aber alle Erstattungen in voller Höhe an unsere Kunden weitergeben.“ Rund 540 Kunden des Zweckverbandes konnten sich so über eine Rückzahlung freuen. Die Erstattungssumme summiert sich auf insgesamt ca. 105.000 Euro. Dies war für den Zweckverband ergebnisneutral, da ihm diese Beträge vom Finanzamt rückerstattet wurden. Die Wasserpreise wurden und werden hiervon deshalb natürlich auch nicht beeinflusst.
Auch für die beiden Verbandsgemeindebürgermeister Hermann-Josef Romes (Adenau) und Achim Haag (Altenahr) als Mitglieder der Verbandsversammlung war dies die richtige und kundenfreundlichste Vorgehensweise. Sie erinnerten abschließend nochmals daran, dass einige Kundenrückmeldungen noch aus-stehen, dass aber ab 2010 keine Erstattungen mehr erfolgen.
Für den Zweckverband war dieses Verfahren mit einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden. „Unser Einsatz hat sich aber gelohnt“ resümiert Theo Waerder, Geschäftsführer der Betriebsführerin SWB Regional, der von sehr positiven Kundenreaktionen berichten konnte. Gerade, dass man auch die Kunden erreichen konnte, die sich üblicherweise mit Verwaltungsfragen schwer tun, das Geld aber bestens gebrauchen können, hob er bei seinem Dank an seine Mitarbeiter besonders hervor.
Zwischenzeitlich wurde beim Zweckverband auch eine Sonderprüfung des Finanzamtes zur Umsteuerrückerstattung ohne Beanstandung durchgeführt.
Landrat Dr. Pföhler fasst dies abschließend insgesamt so zusammen „Wir haben schnell, umfassend und kundenfreundlich reagiert, besser geht es für den Wasserkunden wahrscheinlich nicht mehr, das belegen auch unsere erfreulichen Rückmeldungen“.
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