Altenahr und Adenau: Wasserkunden erhalten 150.000 Euro Steuern zurück
Wasserkunden, die im Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Ahr in der Zeit von 2000 bis 2008 einen neuen Wasserhausanschluss erhalten haben, werden nachträglich Steuern zurück erhalten. Das kündigte der Verbandsvorsteher Landrat Dr. Jürgen Pföhler nach der Sitzung der Zweckverbandsversammlung an.
Seit dem Jahr 2000 mussten Wasserversorger beim Bau eines Hausanschlusses den vollen Umsatzsteuersatz berechnen (zunächst 16, später 19 Prozent). Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesfinanzhofes ist das jetzt anders. Künftig wird bei der Herstellung der Anschlüsse ebenso wie bei der Berechnung des Wasserverbrauchs der verminderte Steuersatz in Höhe von 7 Prozent fällig.
Der Gesetzgeber erlaubt den Wasserversorgern zudem auch nachträglich und rückwirkend bis zum Jahr 2000 den verminderten Steuersatz anzuwenden.
"Durchschnittlich wird jeder Wasserkunde, der seit dem Jahr 2000 einen Hausanschluss in unserem Versorgungsgebiet erhalten hat, rund 250 Euro Steuererstattung erhalten", so Dr. Jürgen Pföhler und erläuterte weiter: „Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Krise müssen und werden wir nur Minimalkosten, aber alle Erstattungen in voller Höhe an unsere Kunden weitergeben.“ Rund 600 Kunden des Zweckverbandes können sich jetzt auf diese Rückzahlung freuen. Die Erstattungssumme summiert sich auf ca. 150.000 Euro. Dies ist für den Zweckverband ergebnisneutral, da ihm diese Beträge vom Finanzamt rückerstattet werden. Die Wasserpreise bleiben stabil und werden hiervon natürlich nicht beeinflusst.
Die beiden Verbandsgemeindebürgermeister Hermann-Josef Romes (Adenau) und Achim Haag (Altenahr) lobten als Mitglieder der Verbandsversammlung die Vorgehensweise als "ausgesprochen kundenfreundlich und bürgernah". Wasserversorger seien zu dieser Vorgehensweise ja nicht verpflichtet.
Eigene Anträge brauchen die Kunden nicht zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Eifel/Ahr wird alle betroffenen Kunden, die binnen der vergangenen Jahre eine Rechnung über die Herstellung eines Hausanschlusses erhalten haben, in Kürze anschreiben. Erstattungsberechtigt ist grundsätzlich nur der damalige Rechnungsempfänger. Der Zweckverband erledigt alle notwendigen Verfahrensschritte. Einzig sollte der Kunde ein wenig Geduld mitbringen, da eine abschließende Bearbeitung wohl bis zum Herbst/Jahresende dauern kann.
Vorsteuerabzugsberechtige Unternehmen oder Einzelpersonen müssten jedoch die Erstattung an das zuständige Finanzamt abführen.
Die kommunalen Vertreter in der Zweckverbandversammlung dankten Theo Waerder, Geschäftsführer der Betriebsführerin SWB Regional, der diese sehr kundenfreundliche Vorgehensweise vorgeschlagen hatte, obwohl mit einem erheblichem Verwaltungsaufwand zu rechnen sei.
(ws; 29.05.2009)
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