SEPA-Mandat

Überweisungen und Lastschriften in Euro wurden europaweit vereinheitlicht. Der Begriff SEPA steht für "Single Euro Payments Area", also für den einheitlichen, europaweiten Zahlungsverkehrsraum. Dieser SEPA-Raum besteht aus allen Ländern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz. Das Ziel von SEPA ist es, gemeinsame Standards für den Zahlungsverkehr einzurichten. Nach diesen Standards sollen künftig alle inländischen und grenzüberschreitenden Überweisungen, Lastschriften und auch Kartenzahlungen in Euro abgewickelt werden. Damit werden Zahlungen innerhalb der Gemeinschaft schneller, bequemer und bieten vor allem für Verbraucher eine höhere Sicherheit.

Den Antrag für das SEPA-Mandat finden Sie in unserem Downlaodcenter zum PDF-Download. Über unser Online-Kundenzentrum können Sie ein SEPA-Madat erteilen, oder in einem bestehenden Mandat Änderungen vornehmen.

Die wichtigste Neuerung für Bankkunden ist eine Kennziffer, die künftig alle nationalen Kontoangaben (in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl) ersetzt: die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer).

Die IBAN ist je nach Land unterschiedlich lang (in Deutschland hat sie immer 22 Stellen), vom Prinzip her aber immer gleich aufgebaut: Sie besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer zusammensetzt, und einem nationalen Teil, der individuelle Kontodetails enthält. In Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer.

Auf dieser Grafik werden die Merkmale der Zusammensetzung einer IBAN- und einer BIC-Nummer erklärt.

Wenn Sie eine Überweisung tätigen, entnehmen Sie IBAN und BIC bitte direkt aus unseren SWB-Geschäftsunterlagen, wie Zahlscheinen, Überweisungsträgern, dem Briefkopf oder der Fußzeile unserer Anschreiben. 

Soll Geld auf Ihr Konto fließen, müssen Sie Ihrerseits Ihre IBAN und Ihren BIC angeben. Sie finden diese auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter „Meine Daten“ oder „Kontodetails“, je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Zahlungsdienstleister heißt, können Sie IBAN und BIC finden. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister zu finden.

Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren erteilen Sie als Zahler, sowohl uns als Zahlungsempfänger, als auch der Bank, dem Zahlungsdienstleister (direkt oder indirekt über den Zahlungsempfänger), die Zustimmung, einen bestimmten Betrag von Ihrem Konto einzuziehen.

Die SEPA-Verordnung stellt sicher, dass ein vor dem 1. Februar 2014 gültiges Mandat eines Zahlungsempfängers zur Einziehung wiederkehrender Lastschriften im Rahmen eines Altzahlverfahrens nach diesem Datum gültig bleibt und als Zustimmung des Zahlers gegenüber seinem Zahlungsdienstleister gilt, die vom betreffenden Zahlungsempfänger eingezogenen, wiederkehrenden Lastschriften gemäß der SEPA-Verordnung auszuführen. In Deutschland ist durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sichergestellt, dass die bestehenden, deutschen Einzugsermächtigungen auch für Einzüge im SEPA-Basislastschriftverfahren genutzt werden können. 

Es ist also nicht nötig, für die SEPA-Basislastschrift ein neues Mandat einzuholen. Für Bestandskunden und Neukunden bis zum 30.11.2013 bedeutet dies, dass Sie an dieser Stelle nichts weiter veranlassen müssen.

Ab dem 01.12.2013 können Lastschrift Mandate nur noch schriftlich entgegen genommen werden. Nach Erhalt des unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandates bekommt der Kunde dieses schriftlich mit allen erforderlichen Informationen bestätigt.

Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats. Die Mandatsreferenz darf bis zu 35 alphanumerische Stellen lang sein und dient in Kombination mit der Gläubiger-ID (ohne die in dieser Nummer enthaltene Geschäftsbereichskennung) der eindeutigen Identifizierung des dem Lastschrifteinzug zugrunde liegenden Mandats. Vereinfacht gesagt, können Sie anhand der Mandatsreferenz Ihre geleisteten Zahlungen eindeutiger zuordnen.

Als Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Lastschrifteinreichers an den Zahler geeignet, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die Vorabinformation muss das Fälligkeitsdatum und den genauen Betrag enthalten und kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen. Sie muss dem Zahler rechtzeitig (mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, sofern mit dem Zahler keine andere Frist vereinbart wurde) vor Fälligkeit zugesandt worden sein, damit er sich auf die Kontobelastung einstellen und für entsprechende Deckung sorgen kann. Die Vorabinformation finden Sie auf den Schreiben der Stadtwerke Bonn GmbH und ihren Tochtergesellschaften, die Abbuchungsinformationen enthalten.